Impressum
Die CARIS AG ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO.
Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von:
-Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-
Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem
Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§34f Abs.1 Satz 1 GewO)
-Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen
EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach
dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§34f Abs.1 Satz 2 GewO)
Statusbezogene Informationspflichten gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung:
Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie und Handelskammer zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck
Registernummern der CARIS AG: D-SBRQ-O9R7S-80 und D-F-150-3VXV-89
Verwaltung und Backoffice: Am Strukbach 12 • 23554 Lübeck
info@caris.de • www.caris.de
Fon +49 (0) 40 696970-0 • Fax +49 (0) 40 696970-900
Sitz des Unternehmens: Postfach 11 20 • 23611 Bad Schwartau
Vorstand: Dipl.-Kaufm. Frank Wittfoth • Aufsichtsratsvorsitzender: RA Martin Klein
Amtsgericht Lübeck HRB 1028 BS • Finanzamt Lübeck, St.Nr.: 22 296 14287
Vermittlerregister:
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin. Telefon +49 30 20308 0, E-Mail info@dihk.de, Registerabruf unter www.vermittlerregister.info oder telefonisch unter (0 180) 600 58 50 (0,20 Cent/Anruf, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungs- oder Investmentunternehmen. Ein Versicherungs- oder Investmentunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der Gesellschaft.
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34f Abs. 1 S. 1 GewO zulässig ist
Emittenten und Anbieter
Eine Auswahl von Emittenten und Anbietern von Finanzanlagen, von denen der Berater/Vermittler Vermittlungs- oder Beratungsleistungen anbietet, finden Sie unter den Punkten 1 bis 3
Fondsplattformen / Depotstellen
Die Abwicklung wird primär über folgende Investmentplattformen ausgeführt:
DWS Fondsplattform
Investmentgesellschaften
DWS Investment, Fidelity Investmentfonds, Frankfurt Trust, Franklin Templeton,
Fondsinitiatoren für geschlossene Beteiligungen in Form einer Kommanditgesellschaft
Aquila Capital, Project, Steiner&Company, Flexfonds
Eine detailliertere Aufstellung der Gesellschaften können Sie bei CARIS AG anfordern: info@caris.de
Schlichtungs- und Beschwerdestellen:
Ombudsstelle für Investmentfonds
Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Anschrift: Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Telefon: 030-6449046-0, Telefax: 030- 6449046 -29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
Postfach 64 02 22, 10048 Berlin
Telefon: 030-25761690, Telefax: 030-25761691
Info(at)ombudsstelle-gfonds.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800-3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax: 0800-3699000
http://www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 01802-550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax: 030-20458931
Weitere Adressen über Schlichtungsstellen bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: 0228-4108- 0, Telefax: 0228-4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht
angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Eine zusätzliche Erklärung für den Fall, dass eine gezieltere Strategie in Sachen Nachhaltigkeit verfolgt wird, ist hier möglich.
Zum Beispiel:
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütung. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder das Unternehmen, noch Vertriebspartner noch unsere Mitarbeiter in einer Weise vergütet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von unseren Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Versicherungen und Investmentprodukte zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe für die Vermittlung von Finanzprodukten
Rechtliche Hinweise :
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